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BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 414/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer weiteren Sozialplanabfindung - Erforderlichkeit der Zustimmung der Treuhandanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 01.11.1991 - 79 A Ca 18703/91
- LAG Berlin, 16.07.1992 - 7 Sa 34/92
- BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 414/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 20/92
Vermögensveränderung gemäß § 20 b ParteienG -DDR
Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 414/92
Wie der Senat mit Urteil vom 10. Dezember 1992 - 8 AZR 20/92 - (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, stellt der Abschluß eines Sozialplanes keine Vermögensveränderung im Sinne von § 20 b Abs. 1 ParteienG-DDR dar und bedarf deshalb nicht der Zustimmung der Treuhandanstalt.In jedem Falle hätte der Kläger keinen Zinsanspruch, solange sein Hauptanspruch noch nicht durchsetzbar ist (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 8 AZR 20/92 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung - PDS - SED
Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 414/92
Es muß sich erstens um Vermögen von Parteien oder ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen oder Massenorganisationen handeln, das am 7. Oktober 1989 bestanden hat oder seither an die Stelle dieses Vermögens getreten ist, und zweitens muß es sich bei Inkrafttreten des § 20 b ParteienG-DDR noch in der Hand von Parteien oder ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen oder Massenorganisationen befunden haben (vgl. BVerwG Urteil vom 11. März 1993 - 7 C 15.92 - ZIP 1993, 789, 791).Das Landesarbeitsgericht wird aber zu beachten haben, daß die Treuhandanstalt über die Rechtstatsache der treuhänderischen Verwaltung im Einzelfall durch feststellenden Verwaltungsakt entscheiden kann (vgl. BVerwG Urteil vom 11. März 1993, a.a.O.) und die Beklagte den Erlaß entsprechender Verwaltungsakte behauptet hat.